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Zeitfenster Datenübermittlung (ab 01.03.2023)

Zeitliche Einschränkung bei Datenübermittlung

Aus Datenschutzgründen wird die Übermittlung von eingegebenen Inhalten in digitalen Lehrmitteln zeitlich eingeschränkt.

Aus Datenschutzgründen und zur Wahrung der Privatsphäre wurde für die Übermittlung der in digitalen Lehrmitteln eingegebenen Inhalte (Lerninhalte seitens Schülerinnen und Schüler, Feedback seitens Lehrpersonen) ein Zeitfenster definiert:
Während Schulzeiten werden Daten in Echtzeit übermittelt, für die schulfreie Zeit gilt eine Sperrfrist.

Die zeitlichen Einschränkungen der Übermittlung betreffen aktuell folgende digitalen Funktionen: Dashboard, Schüleransichtsmodus, Feedback-Funktion.


Übermittlungszeiten in digitalen Lehrmitteln

  • Neu werden die Eingaben der Schülerinnen und Schüler in den volldigitalen Lehrmitteln und die Daten für das Dashboard zwischen 7 Uhr und 17 Uhr in Echtzeit übermittelt.

  • Eingaben seitens Schülerinnen und Schüler nach 17 Uhr werden der Lehrperson ab 7 Uhr angezeigt.

  • Eingaben seitens Lehrperson nach 17 Uhr werden den Schülerinnen und Schülern ab 7 Uhr angezeigt. ​

  • Für den Zeitraum zwischen 17 Uhr und 7 Uhr gilt eine Sperrfrist.


Ausnahme

Dies gilt nicht an Wochenendtagen sowie den schweizweit geltenden Feiertagen. Ebenfalls ausgenommen sind die Zeitfenster 10 Tage vor und 5 Tage nach dem 1. August (Nationalfeiertag) sowie 4 Tage nach dem 26. Dezember (Stephanstag).


Ob und wie es zukünftig möglich sein soll, die Einschränkung der Übermittlung individuell anzupassen (z. B. auf die für den jeweiligen Kanton geltenden Ferien), wird zurzeit noch geprüft.


Warum wird die Übermittlung zeitlich eingeschränkt?

Zum Schutze der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrpersonen wurden in Absprache mit der Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich die oben genannten Übermittlungszeiten ausgearbeitet.

Die Übermittlung in Echtzeit während der Unterrichtszeit (7 Uhr bis 17 Uhr) wurde insbesondere im Hinblick auf die Erfüllung des Lehrauftrags als verhältnismässig erachtet. Während der unterrichtsfreien Zeit hingegen wird mit der Sperrzeit die Wahrung der Privatsphäre sichergestellt und einer möglichen Überwachung entgegengewirkt.

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